An die Rechtsanwälte von Alexander Becker und an die Rechtsanwälte der Immobilienkontor Becker GmbH

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Ich habe 40 Jahre lang jeden Monat das Hausgeld bezahlt und habe niemals eine Mahnung erhalten. Daher war ich sehr erstaunt, als ich am 18.06.2024 erstmals eine Mahnung erhielt (siehe Seite 2), und zwar für das Juni-Hausgeld, das ich am 16.06.2024 überwiesen hatte:

Beschreibung: Hausgeldzahlung Juni 2024

Sofort nach Erhalt dieser Mahnung vom 18.06.2024 habe ich dem Geschäftsführer Alexander Becker, der die Mahnung persönlich verfasst und unterschrieben hat, per Rückschein-Einschreiben mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt der Mahnung vom 18.06.2024 alle Hausgeldzahlungen für Januar bis Juni 2024 bereits überwiesen waren und dass er unterlassen soll, durch seine Mahnung vom 18.06.2024 bereits überwiesene Hausgeldzahlungen einzutreiben (siehe Seite 2). Herr Alexander Becker verweigerte seit 18.06.2024 die Unterzeichnung dieser Unterlassungserklärung und erklärte jetzt am 28.11.2024, dass er eine "Gerichtliche Beitreibung von Hausgeldansprüchen unter Einschaltung eines Rechtsanwalts einschließlich Einleitung und Beendigung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" vornehmen will.

Jeder Rechtsanwalt weiß, dass er Beihilfe (§ 27 StGB) zur Straftat des §§ 263, 266 StGB begeht, wenn er im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids oder in der Klageschrift einer Zahlungsklage dem Gericht verschweigt, dass der vom Geschäftsführer Alexander Becker am 18.06.2024 behauptete "Rückstand in Höhe von 566,00 €" bereits am 16.06.2024 überwiesen worden ist. Ein Rechtsanwalt, der eine bereits überwiesene Hausgeldzahlung gerichtlich eintreibt, macht sich strafbar, wenn er dem Gericht verschweigt, dass die Hausgeldschuld durch Zahlung bereits erloschen ist (§ 362 BGB).

Da ich die Rechtsanwälte nicht kenne, die der Geschäftsführer Alexander Becker mit der Beitreibung der bereits überwiesenen Hausgeldzahlung für Juni 2024 beauftragen wird, wird dieses Dokument im Internet veröffentlicht, damit Rechtsanwälte erfahren können, dass das Hausgeld überwiesen wurde.

Eine Besonderheit ergibt sich dadurch, dass der Geschäftsführer Alexander Becker nach dem Satz "Zahlen Sie den rückständigen Betrag von 571,00 € bitte unverzüglich ... auf folgendes Konto ein" das Konto einer Bank in Biblis angab. Die Rechtsanwälte, die der Geschäftsführer Alexander Becker mit der Beitreibung der bereits überwiesenen Hausgeldzahlung beauftragen wird, sollten dazu wissen, dass diese Zahlungsumleitungsmethode ("Payment Diversion Method") selbst dann nicht erlaubt wäre, wenn die gerichtliche Beitreibung von bereits durch Zahlung erloschenen Geldschulden erlaubt wäre.

Mahnung Hausgeldzahlung von Alexander Becker für bereits bezahltes Hausgeld, Immobilienkontor Becker GmbH, Mannheim

Unterlassungserklärung

Ich, Alexander Becker, Geschäftsführer obiger GmbH, verpflichte mich hiermit, es zu unterlassen, durch obiges Mahnschreiben vom 18.06.2024 bereits überwiesene Hausgeldzahlungen einzutreiben.

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Datum Unterschrift